Eine Stadt mit Haushaltssicherung soll 183.200.000 € für den Cuno-Neubau ausgeben. Das Gutachten dafür hat sechs Lücken.
Es geht um den Neubau der Berufskollegs Cuno 1+2 in Hagen. Das zugrundeliegende Gutachten von Drees & Sommer empfiehlt einen Neubau am Sportplatz Am Höing. Dass die Berufskollegs einen Ersatz brauchen, ist unstrittig. Geprüft wird hier allein die Begründung der Standort- und Bauvariante. Die Primärdokumente stehen am Seitenende zum Download.
Stand September 2026
- Politische Beratung der Vorlage seit dem 03.06.2026 ausgesetzt; die Verwaltung prüft unter anderem eine zweite Meinung zur Sanierung der Bestandsgebäude.
- Grüne: gegen den Neubau am Höing, für einen Standort in der Innenstadt (Westfalenpost, 03.06.2026).
- FDP: Standort ungeeignet, „realistische Alternativen“ in zentraler Lage (Pressemitteilung, 11.06.2026).
- Die Linke: Standort „absolut ungeeignet“, zweites Gutachten zur Sanierung gefordert (Pressemitteilung, 03.07.2026).
- Bildungscampus an der Fernuniversität wird als Standort für mindestens ein Berufskolleg geprüft; der Neubau am Ischeland rückt „vorerst etwas in den Hintergrund“ (Radio Hagen, 29.07.2026).
- Die Befunde beziehen sich auf die Vorlage vom 19.01.2026 und das Gutachten vom 20.04.2026.
hagen-cuno.de ist ein privates Angebot. Es ist keine Seite der Stadt Hagen, der Cuno-Berufskollegs oder von Drees & Sommer.
Die Schüler:innenprognose / +22 %
Die Vorlage setzt ein Bedarfsziel von +22 % Schüler:innen bis 2033/34 an. Die amtliche NRW-Vorausberechnung (Juli 2026) erreicht für Berufskollegs +10,6 % bis 2033/34, im Höchstjahr 2034/35 +12,1 %; die Schüler:innenzahltabelle des Gutachtens selbst ergibt +17,7 %. Wie die 22 % hergeleitet sind, steht im veröffentlichten Material nicht.
Die Beschlussvorlage 0018/2026 (S. 2) nennt die Annahmen der Prognose „nachvollziehbar, transparent“ und legt ein langfristiges Bedarfsziel mit +22 % Schüler:innen bis 2033/34 zugrunde. Anlage 1 (Kap. 2.1, S. 10) beschreibt die 22 % als ein „in Rücksprache mit dem Fachbereich Schule“ festgelegtes Ziel. Die Prognose selbst ist der Vorlage nicht beigefügt.
Die amtliche Vorausberechnung des Schulministeriums NRW (Übersicht Nr. 438, Juli 2026, Tab. 2.1.2) kommt für alle Berufskollegs des Landes auf +10,6 % bis 2033/34 und einen Höchstwert von +12,1 % im Schuljahr 2034/35; bis 2049/50 fällt der Wert auf +1,2 % zurück (eigene Rechnung aus den Absolutzahlen). Ein Landeswert ersetzt keine Standortprognose, die Cuno-Berufskollegs haben laut Verkehrsberatung ein großes Einzugsgebiet (Folie 21). Der Abstand von 7 bis 11 Prozentpunkten zum Landestrend braucht aber eine Begründung, die öffentlich nicht vorliegt.
An dieser Annahme hängt ein Teil der Empfehlung, die Fläche von 16.700 m² auf 33.500 m² BGF zu verdoppeln (Folie 12: 17.900 + 15.600 m², ohne Sporthallen), und damit ein Teil der 183,2 Mio €. Das Gutachten nennt weitere Gründe: Der Bestand ist laut Folie 8 schon für den heutigen Bedarf zu klein, dazu kommen mehr Fachräume und Werkstätten und je eine 3-Feld-Sporthalle (Kap. 2.2). Welcher Anteil auf die 22 % entfällt, weist der Bericht nicht aus. Die Hagener Demografie taugt nicht als Gegenbeleg: Die 6- bis unter 20-Jährigen gingen 2010 bis 2020 nur von 27.277 auf 26.670 zurück (Sonderbericht der Stadt; −2,2 % eigene Rechnung).
„… das langfristige Bedarfsziel mit einer 22%-igen Schülerzahlsteigerung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt als realistisches Szenario.“ Beschlussvorlage 0018/2026 · S. 2
Förderung nicht angesetzt / 4,3 %
Der Kostenvergleich Sanierung gegen Neubau setzt auf keiner Seite eine Gebäudeförderung an. Erreichbar wären bis zu 4 Mio € (BEG 464) für die Sanierung und bis zu 1 Mio € (KfW 498/499) für den Neubau, also Beträge in der Größenordnung der ausgewiesenen Differenz von 2,864 Mio €. Schon das „Sanierungs“-Szenario ist kein reiner Erhalt: Bauteil B wird abgerissen und neu gebaut.
| Variante | Mio € · netto (Folie 8) | Förderung im Gutachten | Höchstzuschuss · eigene Rechnung |
|---|---|---|---|
| Kernsanierung Bestand A kernsaniert · B Abbruch und Neubau · D Instandsetzung | 66,0 | BEG 264/464 nicht angesetzt | bis 4,0 |
| Abriss + Neubau Bestand | 68,9 | KfW 498/499 nicht angesetzt | bis 1,0 |
| Differenz laut Gutachten Mio €, eigene Rechnung: 4,3 % | 2,864 | — | Förderung in gleicher Größenordnung |
Nachfolger der eingestellten KfW 217/218. Zuschuss 464 seit 21.07.2026: 10 bis 25 % je nach Effizienzstufe plus Boni, förderfähig höchstens 10 Mio € je Vorhaben, rechnerisch also höchstens 4 Mio € Zuschuss. Für den Neubau gilt KfW 498/499: 10 % von höchstens 7,5 Mio € förderfähigen Kosten (mit QNG 10 Mio €), also höchstens 750.000 € bzw. 1 Mio €. Beides fehlt im Vergleich.
Fazit dieser Seite: Der Vergleich setzt auf keiner Seite Förderung an und beantwortet nur die Frage Sanierung oder Neubau auf gleicher Fläche. Für die Standortentscheidung trägt die Differenz von 4,3 % wenig.
Das Gutachten beziffert die Differenz zwischen Kernsanierung am Bestand (rund 66 Mio €) und Abriss mit Neubau am Bestand (68,9 Mio €) auf 2,864 Mio €, also 4,3 % (eigene Rechnung; Folie 8, „Angaben Netto ohne MwSt.“; die Vorlage bezeichnet ihre Kostenschätzungen als brutto, S. 3). Daraus leitet es die Neubau-Empfehlung ab. Dabei wird schon im „Sanierungs“-Szenario Bauteil B (1975) abgerissen und neu gebaut; nur Bauteil A (1956/57, rund 74 % der Fläche; eigene Rechnung) wird kernsaniert.
Eine Gebäudeförderung kommt in der Rechnung nicht vor. Für die Sanierung gilt die BEG „Kommunen“ (Kredit 264, Zuschuss 464): seit 21.07.2026 je nach Effizienzstufe 10 bis 25 % plus Boni, förderfähig höchstens 10 Mio €, rechnerisch also höchstens 4 Mio € Zuschuss (Merkblatt 07/2026). Für den Neubau gilt KfW 498/499: 10 % von höchstens 7,5 Mio € förderfähigen Kosten (mit QNG 10 Mio €), also höchstens 750.000 € bzw. 1 Mio €. Die BEG fördert nur die Sanierung, also Bauteil A; der Neubau von Bauteil B fiele unter KfW 498/499.
Der Vergleich ist zudem ein Gleichflächenvergleich („dieselben Flächen wie für das Bestandsgebäude“) und beantwortet nur die Frage sanieren oder neu bauen, nicht die Standortfrage. Für die drei Standortvarianten der Matrix, alle Neubauten, gilt KfW 498/499 gleichermaßen; die Förderung ändert deren Rangfolge nicht, wohl aber den Vergleich Sanierung gegen Neubau. Eine förderbereinigte Saldierung mit Interimskosten enthält das Berichtspaket nicht.
„… dass die Kosten für die Kernsanierung nur geringfügig günstiger sind als die Kosten für einen Neubau.“ Anlage 1 · Kap. 1.4 · S. 9
Die Westside-Begründung / verkürzt
Die Vorlage begründet den Westside-Ausschluss mit anderweitigen Planungen und der Tunnelanbindung. Die Standortanalyse in Anlage 1 nennt dazu den Grundstückszuschnitt: Dort passe nur ein Berufskolleg. Dieser Grund fehlt in der Ausschlussbegründung der Vorlage, und das Tunnel-Argument nennt nur einen frühestmöglichen Termin.
A · Beschlussvorlage (öffentlich)
„Die Westside wurde wegen anderweitiger Planungen und der anhaltenden Anbindungsproblematik (Verlängerung des Bahnhoftunnels nicht vor 2029) nicht weiter untersucht.“
B · Anlage 1 (Standortanalyse)
„Infolge des Grundstückszuschnitts des Westside-Geländes lässt sich hier nur ein Berufskollegium inklusive der dazugehörigen Sporthalle und der notwendigen Stellplätze realisieren. Die fußläufige Anbindung des Geländes ist aktuell schwierig. Eine Verlängerung des Bahnhoftunnels seitens der Deutschen Bahn kann frühestens 2029/2030 zur Verfügung stehen.“
| Metrik | Westside | Höing (empfohlen) |
|---|---|---|
| Fläche | 25.239 m² | 26.474 m² |
| Grundbuch | Leitungsrechte, Dienstbarkeiten gegenüber der Deutschen Bahn; Bereinigung in der Tabelle der Standortanalyse unter „Risiken / Einschränkungen“ (S. 15) | „keine Belastungen in Abt. II“ (S. 14) |
| Bebauungsplan | Verfahren eingeleitet | ≈ 2 Jahre bis Satzungsbeschluss |
| Gründe gegen den Standort | Vorlage: Planungen, Tunnel · Anlage 1 zusätzlich: nur ein Berufskolleg | Matrix (Folie 60): Altlastenverdachtsfläche 0 von 20, Zufahrt beengt 5 von 20, neuer Bebauungsplan 5 von 20 |
Die Beschlussvorlage (S. 3) schließt die Westside „wegen anderweitiger Planungen und der anhaltenden Anbindungsproblematik (Verlängerung des Bahnhoftunnels nicht vor 2029)“ aus. Die Standortanalyse in Anlage 1 (Kap. 3.5, S. 15) führt vier Punkte auf: das laufende Bebauungsplanverfahren, den Grundstückszuschnitt („lässt sich hier nur ein Berufskollegium … realisieren“), die schwierige fußläufige Anbindung und Grundbucheintragungen mit Leitungsrechten und Dienstbarkeiten gegenüber der Deutschen Bahn, deren Bereinigung die Tabelle dort unter „Risiken / Einschränkungen“ führt. Die Vorlage selbst nennt als ausschlaggebend für den Höing, dass „nur hier beide Berufskollegs an einem Standort realisiert werden können“ (S. 3). In der Ausschlussbegründung für die Westside kommt dieser Grund nicht vor.
Das Tunnel-Argument ist schwächer, als es erscheint: Anlage 1 sagt „frühestens 2029/2030“; einen verbindlichen Termin nennt das Gutachten nicht. Die Fertigstellung am Höing setzt das Gutachten für Mitte bis September 2031 an. Wie strittig die Frage ist, zeigt die Lokalpolitik: Die FDP forderte laut Blogbericht vom 20.05.2026 eine Brückenlösung; der Rat lehnte eine Machbarkeitsprüfung ab (Blogbericht vom 25.05.2026; beide nicht amtlich).
Die Skizze zur Westside (Folie 28, 12.02.2026) setzt nur Cuno 1 an: Gebäudegrundfläche 3.600 m², „Cuno 2: 0“, dazu 3-Fach-Halle und Parkpalette; als freie Außenfläche weist sie 15.041 m² aus. Eine Variante mit beiden Kollegs zeigt das Gutachten nicht; warum auf 25.239 m² nur eines passt, begründet es allein mit dem Zuschnitt.
Die Stellplatzfrage / 204 Stellplätze
Bei Westfalia, Rehstraße und Westside weist das Gutachten die Stellplätze auf dem Grundstück nach; für Brandt-Süd stellt es fest, die Fläche reiche dafür nicht. Am empfohlenen Höing sollen sie „in der näheren Umgebung“ nachgewiesen werden. Die Verkehrsberatung des Gutachtens geht selbst davon aus, „dass in der Realität ein höherer Bedarf besteht“.
P = Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen · — = nicht auf dem Grundstück
Geplant sind 204 Pkw-Stellplätze und 240 Fahrradplätze (Anlage 1, S. 12; Folie 21): 1 Platz je 10 Schüler:innen über 18 (180) und je 25 unter 18 Jahren (24), bezogen auf 2.400 gleichzeitig Anwesende. Dieselbe Folie hält fest: „Es ist davon auszugehen, dass in der Realität ein höherer Bedarf besteht …, der jedoch stark vom gewählten Standort abhängt.“ Das Fahrzeugaufkommen von Lehrkräften und Schüler:innen schätzt Folie 18 auf 860 bis 1.034 Pkw, als Anhaltswert ohne tageszeitliche Verteilung.
Bei Westfalia, Rehstraße und Westside gehören die Stellplätze laut Standortanalyse auf das Grundstück, bei der Rehstraße als Parkpalette. Für Brandt-Süd ist das hintere Grundstück „zur Realisierung der beiden Sporthallen sowie der notwendigen Stellplätze zu klein“. Nur am empfohlenen Höing wandert die Frage „in der näheren Umgebung“ nach außen; die Bewertungsmatrix (Folie 60) gibt dafür 5 von 20 Punkten und nennt „z. B. Sportpark Ischeland, Otto-Ackermann-Platz“. Ob Sicherung oder Ablösung dieser Flächen in den grundstücksbezogenen Kosten von 5,245 Mio € (Folie 40) stecken, weist das Gutachten nicht aus.
Die Auslagerung ist nach § 48 BauO NRW zulässig; soweit Bebauungsplan oder örtliche Bauvorschrift nichts anderes regeln (§ 1 Abs. 2 StellplatzVO NRW), nur auf öffentlich-rechtlich gesicherten Flächen in höchstens 500 Metern Fußweg, für Fahrräder 100 Metern (§ 5 StellplatzVO NRW); ersatzweise ein Ablösungsbetrag an die Stadt (§ 6; für Fahrradabstellplätze nur ausnahmsweise, Abs. 3). Als Zufahrt nennt die Standortanalyse „eine schmale Stichstraße bzw. eine Anbindung durchs Wohngebiet“.
„Da für die örtliche Anbindung lediglich eine schmale Stichstraße bzw. eine Anbindung durchs Wohngebiet zur Verfügung steht, sollen die notwendigen Stellplätze in der näheren Umgebung realisiert bzw. nachgewiesen werden.“ Anlage 1 · Kap. 3.4 Sportplatz am Höing · S. 14
„Es ist davon auszugehen, dass in der Realität ein höherer Bedarf besteht (siehe vorherige Seite), der jedoch stark vom gewählten Standort abhängt. Ggf. kann ein Standort sinnvoll sein, der im Umfeld temporäre Kapazitäten insbesondere während des Vormittags aufweist.“ Anlage 1 · Präsentation Folie 21 (Verkehrsberatung Planersocietät)
„Das zur Liegenschaft gehörende hintere Grundstück an der Ecke Südstraße/Eisenstraße ist zur Realisierung der beiden Sporthallen sowie der notwendigen Stellplätze zu klein.“ Anlage 1 · Kap. 3.7 Brandt-Süd · S. 18
Die Bewertungsmatrix / 01.12.2030
Die Bewertungsmatrix (Folie 60) bewertet Umwelt, Klima und Anwohner:innen nicht, rechnet den Vorteil des gemeinsamen Standorts zweimal an und setzt für den Höing einen Nutzungsbeginn ohne Bebauungsplanverfahren an.
Die Matrix gewichtet Kosten 60 %, Termine 20 %, Standortfaktoren 20 % (Bericht S. 27). Standortfaktoren sind Grundstückseigentum, Verkehrserschließung, Baurecht, Altlasten und Sonstiges, je 20 Punkte. Neuversiegelung, Klima und die Belastung der Anwohner:innen sind kein Kriterium, obwohl der NRW-Leitfaden 09/2024 ökologische Ziele zum Inhalt der Bedarfsplanung zählt (Ziff. 3.2), sie als Nutzenaspekte abbilden lässt (Ziff. 2.1.3.1, S. 30) und Szenarien mit veränderten Gewichtungen für ggf. sinnvoll hält (S. 87).
Am Höing entfällt eine Sporthalle, weil die Halle der geplanten Grundschule Humpertstraße angeblich mitgenutzt werden kann (S. 14). Das senkt die Kosten (eine Halle weniger, Synergien −1,887 Mio €; Folie 40) und bringt dem Höing 100 Kostenpunkte. Unter „Sonstiges“ vergibt die Matrix dafür noch einmal 20 von 20 Punkten: „++ Synergieeffekte durch gemeinsamen Standort + evtl. kann Bau einer Sporthalle in der Umgebung eingespart werden“. Derselbe Vorteil zählt zweimal. Ohne diese 20 Punkte stünde der Höing bei 8.080 statt 8.480 (eigene Rechnung).
Für den Höing rechnet die Matrix mit Nutzungsbeginn 01.12.2030. Das ist der Termin ohne Bebauungsplan (Folie 52: „frühestmöglicher Nutzungsbeginn Ende 2030“). Der Terminplan mit Bebauungsplan nennt Mitte 2031 und braucht dafür die Rechtskraft bis Mai 2028 (Folie 54); der Bericht setzt für das Verfahren zwei Jahre an (S. 14) und nennt September 2031 (S. 25). Auf einer linearen Skala zwischen den Terminen der Alternativen (Dezember 2030 = 100, März 2033 = 0; S. 25–26) ergäben Mitte bzw. September 2031 rund 74 bis 78 bzw. 67 Termin-Punkte; der Matrixtermin 01.12.2030 läge auf dieser Skala bei 100 (eigene Rechnung). Die Matrix selbst vergibt 79 und legt ihre Skala nicht offen.
„Nach Rücksprache mit dem Bauplanungsamt ist für die Aufstellung des Bebauungsplans bis zum Satzungsbeschluss ein Zeitraum von 2 Jahren einzuplanen.“ Anlage 1 · Kap. 3.4 · S. 14
„ökologische Ziele; z. B. Schutz der natürlichen Ressourcen (Energie- und Flächenverbräuche) und des Ökosystems (Emissionsreduzierung etc.)“ Leitfaden NRW · 09/2024 · Ziff. 3.2
Bus statt Bahn / HST −17,1 Mio €
Der empfohlene Standort ist nur per Bus erschlossen. Das Gutachten beziffert die zusätzliche ÖPNV-Nachfrage mit 601 bis 824 Fahrgästen, prüft aber nicht, ob dafür Mehrleistung nötig wird, und rechnet deren Kosten nicht. Busleistung bestellt und bezahlt die Stadt selbst; zusätzliche Züge, die nicht aus Einnahmen, Landesmitteln oder SPNV-Umlage gedeckt sind, darf der VRR nur gegen volle Kostenübernahme der bedienten Städte beauftragen. Der Unterschied zwischen den Standorten liegt darin, ob überhaupt Mehrleistung nötig wird.
Schiene · „Westside" (verworfen)
Ein Teil der Nachfrage könnte auf bestehenden Zügen fahren; ob deren Kapazität reicht, hat niemand geprüft. Für die Westside selbst nennt das Gutachten die fußläufige Anbindung als Hindernis: Die Tunnelverlängerung „kann frühestens 2029/2030 zur Verfügung stehen“ (S. 15).
Bus · „Am Höing" (empfohlen)
Kein Schienenanschluss. Ob Verstärkerbusse nötig werden, lässt das Gutachten offen. Bestellen und bezahlen müsste sie die Stadt über die HST; auf der Schiene gälte dasselbe für nicht anders finanzierte Mehrleistung über das Gesamtangebot von Dezember 2024 hinaus.
| Metrik | Schiene (Westside) | Bus (Höing, empfohlen) |
|---|---|---|
| Verkehrsträger | Eisenbahnunternehmen im Auftrag des VRR | Stadt Hagen (HST) |
| Zusatznachfrage (Folie 19) | 601–824 | 601–824 |
| Mehrkosten-Charakter | keine, solange bestehende Züge reichen; Mehrleistung über das Gesamtangebot Dez. 2024 hinaus, soweit nicht anders finanziert, voll bei der Stadt (§ 17 Abs. 8 Satzung) | laufend, falls Verstärker nötig |
| Kostenträger der Mehrleistung | Bestand: Land und Bund über den Zweckverband VRR · Mehrleistung ohne andere Deckung: Stadt Hagen | Stadt Hagen (HST-Ergebnis) |
Die Verkehrsberatung beziffert die zusätzliche ÖPNV-Nachfrage auf Folie 19 mit 601 bis 824 Fahrgästen (bei voller Gleichzeitigkeit, Anhaltswert) und hält fest: „Angesichts dieser hohen Anzahl an zusätzlichen Fahrgästen wäre – auch abhängig von der tageszeitlichen Verteilung – zu prüfen, ob diese mit dem bestehenden bzw. regulären ÖPNV-Angebot abgewickelt werden können oder ein zusätzliches Fahrtangebot realisiert werden müsste.“ Dieses zusätzliche Fahrtangebot kalkuliert es nicht.
Der Höing/Ischeland ist nur per Bus erschlossen (HST, seit 1976 keine Straßenbahn). Die Westside liegt am Hauptbahnhof (Karte Folie 27); ihre fußläufige Anbindung stuft das Gutachten als „aktuell schwierig“ ein, die Verlängerung des Bahnhofstunnels nennt es mit „frühestens 2029/2030“ (Anlage 1, S. 15). Gleisnähe ist in der Bewertungsmatrix kein Kriterium.
Den Stadtbus verantwortet Hagen selbst (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW); die HST schloss 2023 mit −17,1 Mio € ab, aufgefangen in der HVG-Gruppe mit einem städtischen Zuschuss von rund 13 Mio € im Jahr. Den Schienenverkehr bestellt der Zweckverband VRR aus Regionalisierungsmitteln (§ 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW); Hagens Umlage hängt nicht an Fahrgastzahlen. Zusätzliche Zugleistungen über den Stand vom Dezember 2024 hinaus, die nicht aus Einnahmen, Fördermitteln oder der SPNV-Umlage finanziert sind, darf der Zweckverband aber nur beauftragen, wenn die bedienten Städte die Kosten „in vollem Umfang“ tragen (§ 17 Abs. 8 der Satzung). Ab 2027 geht die Entscheidung über den SPNV auf eine landesweite Anstalt über (§ 6 Abs. 6 ÖPNVG NRW). Ob am Höing Verstärkerbusse nötig werden und was sie kosten, hat niemand gerechnet.
„Angesichts dieser hohen Anzahl an zusätzlichen Fahrgästen wäre – auch abhängig von der tageszeitlichen Verteilung – zu prüfen, ob diese mit dem bestehenden bzw. regulären ÖPNV-Angebot abgewickelt werden können oder ein zusätzliches Fahrtangebot realisiert werden müsste.“ Anlage 1 · Präsentation Folie 19 (Verkehrsberatung Planersocietät)
„Die größte Einzelgesellschaft der HVG-Gruppe [HST] schließt das Geschäftsjahr 2023 mit -17,1 Millionen Euro ab, eine leichte Verbesserung um 0,2 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.“ HVG-Jahresbericht 2023 · Wirtschaftsbericht HVG-Gruppe · S. 18–19
Was daraus folgt / für die Stadt
Vor der Frage „Höing ja oder nein“ steht eine andere: Ist die Rechnung vollständig? Interimskosten, Förderung, Folgekosten der Erschließung und die Termine der Bewertungsmatrix gehören nachvollziehbar in die Vorlage 0018/2026.
Die sechs Befunde belegen keinen Skandal. Sie zeigen eine Entscheidungsgrundlage, die wichtige Kosten- und Folgekostenfragen offen lässt.
Zwei Posten fehlen im Kostenvergleich ganz. Erstens die Förderung: Für alle drei Neubauvarianten gilt KfW 498/499 gleichermaßen, sie ändert die Standortfrage nicht; im Vergleich Sanierung gegen Neubau fehlen BEG 264/464 und KfW 498/499 aber beide. Zweitens die Folgekosten der Erschließung: Ob die zusätzlichen Fahrgäste mit dem bestehenden Angebot fahren können oder Mehrleistung nötig wird, die beim Bus in jedem Fall und bei der Schiene nur ohne andere Deckung die Stadt bezahlt, ist nicht geprüft. Eine Empfehlung für „Sanierung“ oder „Westside“ ist das nicht. Die Sanierung liefert nur Fläche für ein Berufskolleg und braucht ein Interim, die Westside hat laut Gutachten denselben Platzmangel und eine ungeklärte Anbindung. Ausgeschlossen werden sollten beide aber mit vollständigen Zahlen.
Hagen bleibt Haushaltssicherungskommune. Die Bezirksregierung Arnsberg hat das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2026 bis 2035 genehmigt, verbunden mit Erwartungen zur Konsolidierung und einer Berichtspflicht bis 30.11.2026; die Haushaltssatzung gilt seit dem 22.08.2026. Für eine Investition dieser Größenordnung zählt deshalb weniger das Tempo als eine Rechnung, die vor der Aufsichtsbehörde Bestand hat.
Was der Rat vor einer Entscheidung verlangen sollte.
5 Anforderungen an die Verwaltung für die Vertiefung der Variante 1, bevor der Rat über Umsetzung und Finanzierung entscheidet.
-
Sensitivitätsanalyse
Die Schulentwicklungsprognose veröffentlichen und Bedarf sowie Kosten für drei Szenarien rechnen: Landestrend (+10,6 %), Hagen-konservativ und Gutachten-Szenario (+22 %). Dann wählt die Politik das Planungsziel offen.
-
Förder-Netto-Kostenvergleich
Jede Variante vollständig saldieren: mit der erreichbaren Förderung (BEG 264/464 für die Sanierung, KfW 498/499 für den Neubau) und mit den Interimskosten, bevor der Rat über die Investition entscheidet (§ 13 Abs. 1 KomHVO NRW).
-
Konsolidierte Ausschlussbegründung
Eine einzige, abwägungsfeste Begründung für den Ausschluss der „Westside“, konsistent fortgeführt im späteren B-Plan-Verfahren (§ 1 Abs. 7 BauGB).
-
Fehlende und doppelte Bewertung klären
Umwelt, Klima und Anwohner:innen als Kriterien aufnehmen, die doppelte Wertung des gemeinsamen Standorts erläutern, die Termine der Matrix mit den Terminplänen abgleichen und die 60/20/20-Gewichtung in Szenarien rechnen.
-
Variantenspezifische Folgekosten
Verkehrserschließung, zusätzliche Bus- oder Zugleistung und Bewohnerparken je Variante über zehn Jahre als Korridor abschätzen und in die Bewertungsmatrix aufnehmen (§ 13 Abs. 1 KomHVO NRW).
Fragen und Antworten
Worum geht es beim Cuno-Neubau Am Höing in Hagen?
Die Verwaltung der Stadt Hagen schlägt dem Rat vor, einen Neubau beider Berufskollegs Cuno 1+2 am Sportplatz Am Höing/Ischeland zu vertiefen (Beschlussvorlage 0018/2026, Variante 1). Die Vorlage beziffert die Variante mit 183,2 Mio € brutto ohne Ausstattung; die Kostenzusammenstellung des Gutachtens von Drees & Sommer kommt auf 183,9 Mio € (Anlage 1, S. 20; Folie 40). Über die Bestandsgebäude an der Viktoriastraße entscheidet die Vorlage nicht. Dieses Dossier prüft die Begründung dieser Empfehlung.
Was ist Gegenstand der Kritik?
Geprüft werden die Beschlussvorlage 0018/2026 der Stadt Hagen und das Standortgutachten von Drees & Sommer (Anlage 1), insbesondere die Methode, mit der der Standort begründet wird. Die Berufskollegs selbst stehen nicht in der Kritik.
Wer hat das Cuno-Gutachten erstellt?
Die Drees & Sommer SE, mit einer Schulentwicklungsprognose des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch und einer Verkehrseinschätzung der Planersocietät. Der Bericht liegt als Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0018/2026 vor und ist auf den 20. April 2026 datiert.
Wo soll neu gebaut werden, und warum ist der Standort umstritten?
Empfohlen wird der Sportplatz Am Höing/Ischeland, weil dort als einzigem der geprüften Standorte beide Berufskollegs zusammen Platz finden. Methodisch offen sind zwei Punkte: Der Standort ist nur per Bus erschlossen, und die notwendigen Stellplätze sollen „in der näheren Umgebung“ statt auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Für beides weist das Gutachten keine Kosten aus.
Was kostet der Neubau der Cuno-Berufskollegs?
Im Kostenvergleich der Vorlage (S. 3) steht die Variante Am Höing mit 201,2 Mio € gegen 214,8 und 228,6 Mio € für die Zwei-Standort-Varianten. Durch den Wegfall einer Sporthalle (15,4 Mio €) und Flächeneinsparungen (1,9 Mio €) nennt die Vorlage ein Investitionsvolumen von 183,2 Mio €; rechnerisch ergäbe der Abzug 183,9 Mio €. Die Beträge sind brutto und ohne die Kostengruppe 600 (Ausstattung).
Welche Standort-Alternativen wurden geprüft?
Das Gutachten hat fünf Ersatzstandorte analysiert: Am Höing, das frühere Westfalia-Gelände, die Rehstraße, Brandt-Süd und die Westside am Hauptbahnhof; weiter untersucht wurden Westfalia, Höing, Rehstraße und der Bestandsstandort Viktoriastraße. Zusätzlich prüft die Stadt einen Bildungscampus auf dem Gelände der Fernuniversität für mindestens eines der beiden Berufskollegs (Radio Hagen, 29.07.2026). Im Gutachten kommt dieser Standort nicht vor.
Werden die Berufskollegs nicht dringend gebraucht?
Doch. Der heutige Standort ist nach Angaben der Stadt ein Provisorium mit befristeter Nutzungsgenehmigung, und der Bedarf an funktionierenden Schulen steht außer Frage. Die Befunde betreffen die Begründung der gewählten Variante, nicht diesen Bedarf.
Sind die Zahlen hier belegt?
Jede Zahl ist mit Dokument, Stelle und Datum angegeben; die Primärdokumente stehen am Seitenende zum Download. Wo eine Zahl aus Quellwerten weitergerechnet ist, etwa die Prozentwerte aus den absoluten MSB-Zahlen oder die linearen Termin-Punkte, steht das dabei.
Warum ist die Förderung relevant, und warum nennt ihr nicht KfW 217/218?
Die KfW-Programme IKK 217/218 gibt es seit 2021 nicht mehr. Für die Sanierung gilt heute die BEG („Kommunen“ 264/464), für den Neubau KfW 498/499. Das Gutachten setzt im Variantenvergleich überhaupt keine Gebäudeförderung an.
Was hat der Busverkehr mit den Kosten zu tun?
Der empfohlene Standort ist nur per Bus erschlossen. Die im Gutachten genannte Zusatznachfrage von 601 bis 824 Fahrgästen (Folie 19, bei voller Gleichzeitigkeit) träfe den städtischen Busbetrieb, der 2023 mit −17,1 Mio € abschloss. Ob dafür zusätzliche Busleistung nötig wird und was sie kostet, lässt das Gutachten offen.
Hat hagen-cuno.de etwas mit den Plakaten gegen den Neubau am Höing zu tun?
Nein. Die Plakate stammen nicht von hagen-cuno.de, und es gibt keine Verbindung zu ihren Urhebern. Die Kostenzahl nennt das Dossier nach der Beschlussvorlage 0018/2026: 183,2 Mio € brutto ohne Ausstattung.
Quellen
Alle verwendeten Dokumente, Beschlussvorlagen, Statistiken, Förderprogramme und Rechtsgrundlagen, mit Stelle und Datum. Primärdokumente sind direkt herunterladbar, externe Belege verlinkt.
- Sonderbericht zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Hagen 2010–2020 Stadt Hagen, Statistikstelle · Dokument herunterladen
- HVG-Jahresbericht 2023: Ergebnis der Hagener Straßenbahn AG Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) · Wirtschaftsbericht HVG-Gruppe, S. 18–19 · Dokument herunterladen
- Regionalisierungsgesetz (RegG): SPNV-Finanzierung durch den Bund Bund · Dokument herunterladen
- Beschlussvorlage 0018/2026: Standort der Berufskollegs Cuno I und II Stadt Hagen (Federführung VB5/S, Dezentraler Steuerungsdienst) · S. 1–6 (eingebettet im PDF) · Dokument herunterladen
- Abschlussbericht Cuno 1+2: Beschlussvorlage für die weitere Entwicklung (Anlage 1) Drees & Sommer SE (Schüler:innenprognose: Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch; Verkehr: Planersocietät) · PDF mit 100 Seiten: Beschlussvorlage PDF-S. 1–7, Abschlussbericht S. 1–28 auf PDF-S. 8–35, Trennblatt PDF-S. 36, Präsentation Folien 1–64 (PDF-Seite = Folie + 36). „S.“ meint den Bericht, „Folie“ die Präsentation. · Dokument herunterladen
- Vorausberechnung der Schülerzahl bis 2049/50: Statistische Übersicht Nr. 438 Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) · Tab. 2.1.2 (Sekundarstufe II), Spalte Berufskolleg insgesamt, S. 7 · Dokument herunterladen
- BEG Kommunen: Kredit (264) und Zuschuss (464), Merkblatt Stand 07/2026 KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) · Merkblatt Zuschuss Nr. 464, Stand 07/2026, S. 1, 3, 5, 6, 7 · Dokument herunterladen
- § 13, § 17 KomHVO NRW: Wirtschaftlichkeitsvergleich vor Investitionen Land Nordrhein-Westfalen · § 13 Abs. 1 (Investitionen); § 17 (Kosten- und Leistungsrechnung) · Quelle öffnen
- KfW IKK 217/218 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“: eingestellt KfW · Quelle öffnen
- StellplatzVO NRW: §§ 4 bis 6 und Anlage Teil A Nr. 8.2 und 8.3 (Schulen, Berufsschulen) Land Nordrhein-Westfalen · § 1 Abs. 2, § 3, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2, § 6; Anlage Teil A Nr. 8.2 und 8.3 · Quelle öffnen
- Leitfaden Wirtschaftlichkeitsvergleiche für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen der Kommunen NRW (09/2024) Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (mit NRW.BANK) · Ziff. 2.1 (Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Nachhaltigkeit); Ziff. 3.2 (Bedarfsplanung – Rahmenbedingungen und Inhalte) · Quelle öffnen
- Zweckverbandssatzung des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZV VRR) Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (Bekanntmachung im Ortsrecht der Landeshauptstadt Düsseldorf, Nr. 10.123) · § 1 Abs. 1, § 16a Abs. 2, § 17 Abs. 4 bis 6 und 8, § 22 · Quelle öffnen
- Infos Cuno-Berufskollegs I und II Stadt Hagen · Quelle öffnen
- Schul- und Bildungspauschale nach § 17 GFG 2026 Land Nordrhein-Westfalen · Quelle öffnen
- Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025–2036 Land NRW / MHKBD · Quelle öffnen
- Neubau der Cuno-Berufskollegs I und II: Empfehlung für das Gelände am Ischeland Stadt Hagen · Quelle öffnen
- FDP fordert Brückenlösung für „Westside“ Doppelwacholder.de (Blog, Hagen), mit Verweis auf wp.de · Quelle öffnen
- ÖPNVG NRW: Aufgabenträgerschaft und Finanzierung von Bus und Schiene Land Nordrhein-Westfalen · § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 6, § 11 Abs. 1 und 2, § 11a; Fassung gültig ab 22.05.2026 (GV. NRW. S. 306), laut Portal gültig bis 31.12.2026 · Quelle öffnen
- Rat lehnt Brückenlösung zur „Westside“ ab Doppelwacholder.de (Blog, Hagen) · Quelle öffnen
- Nahverkehr in Hagen: reiner Busbetrieb seit 1976 Wikipedia (de) · Quelle öffnen
- Hagen Hauptbahnhof (Stationsseite der DB) DB InfraGO, bahnhof.de · Quelle öffnen
- Cuno-Berufskollegs: Verwaltung prüft offene Fragen, politische Beratung geht nach der Sommerpause weiter Stadt Hagen · Quelle öffnen
- Grüne sprechen sich gegen Neubau der Cuno-Schulen am Höing aus Westfalenpost (wp.de), Lokales Hagen; Hubertus Heuel · Quelle öffnen
- Cuno-Neubau am Höing: FDP kann Standortempfehlung von Verwaltung und Gutachtern nicht nachvollziehen FDP Hagen (Ratsfraktion) · Quelle öffnen
- Pressemitteilung: Cuno-Berufskollegs, Standort Die Linke Hagen (Ratsgruppe) · Quelle öffnen
- § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, §§ 214, 215 BauGB: Abwägung, Ermittlung, Beachtlichkeit Bund · § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 214 Abs. 3 Satz 2, § 215 Abs. 1 und 2; Fassung zuletzt geändert am 23.07.2026 · Quelle öffnen
- Chance Bildungscampus Radio Hagen · Quelle öffnen
- § 48 BauO NRW 2018: Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze Land Nordrhein-Westfalen · § 48; Fassung gültig ab 01.09.2026 · Quelle öffnen
- Bezirksregierung genehmigt Doppelhaushalt 2026/2027 der Stadt Hagen Stadt Hagen (Meldung), wiedergegeben bei Doppelwacholder.de · Quelle öffnen
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (KfW 498/499) KfW / BMWSB · Produktseite, Konditionentabelle Nichtwohngebäude, Abruf 22.09.2026 · Quelle öffnen